Rechtliches und Service
Erklärung zur Barrierefreiheit
Stand der Umsetzung, bekannte Einschränkungen und Kontakt für Barrieremeldungen.
Wir möchten, dass diese Website von möglichst allen Menschen genutzt werden kann. Diese Erklärung beschreibt offen, was bereits umgesetzt ist und woran wir noch arbeiten.
Angestrebter Standard
Wir orientieren uns an den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und an den Web Content Accessibility Guidelines 2.1 auf Stufe AA. Eine vollständige Konformität behaupten wir nicht, da sie nicht durch eine externe Prüfung bestätigt wurde.
Was bereits umgesetzt ist
- Farbkontraste wurden vor dem Einsatz geprüft, Fließtext erreicht mindestens 4,5:1.
- Die Seite ist vollständig mit der Tastatur bedienbar, mit sichtbarem Fokus und Sprunglink zum Inhalt.
- Semantische Struktur mit einer H1 je Seite, Landmarks und beschreibenden Alternativtexten.
- Bedienelemente sind mindestens 44 x 44 Pixel groß.
- Animationen werden bei aktivierter Systemeinstellung für reduzierte Bewegung abgeschaltet.
- Ein Bedienhilfen-Menü erlaubt größere Schrift, erhöhten Kontrast, eine Lesehilfe und das Vorlesen von Texten.
Bekannte Einschränkungen
- Die Vorlesefunktion nutzt die Sprachausgabe des Browsers. Qualität und Verfügbarkeit hängen vom Gerät ab, in einzelnen Browsern steht sie nicht zur Verfügung.
- Die eingebettete Karte auf der Kontaktseite stammt von einem Drittanbieter. Ihre Bedienbarkeit können wir nicht beeinflussen. Adresse und Route stehen deshalb zusätzlich als Text bereit.
- Es gibt derzeit keine Inhalte in Leichter Sprache und keine Gebärdensprachvideos.
- Einzelne Fotos sind Stimmungsbilder, ihre Alternativtexte beschreiben den Inhalt zusammenfassend.
Barriere melden
Wenn Ihnen eine Barriere auffällt, sagen Sie uns bitte Bescheid. Wir bessern nach und geben Ihnen die gewünschte Information auf einem anderen Weg.
Telefon: 036076 59451
E-Mail: info@baeckerei-fuetterer.de
Anschrift: Straße des Friedens 3, 37339 Bernterode
Durchsetzungsverfahren
Erhalten Sie auf Ihre Meldung keine zufriedenstellende Antwort, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsstelle wenden. Die konkrete Stelle wird hier nachgetragen.
Stand dieser Erklärung
Stand: 12.08.2026. Diese Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung und wird bei jeder Änderung der Website überprüft.

